Aufbauend auf den Richtlinien nach § 43 b, § 53 b SGB XI (vgl. § 4 Abs. 4) sieht der GKV Spitzenverband der Pflegekassen verbindlich vor, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte bzw. Betreuungsassistenten/-innen in Pflegeheimen mindestens einmal jährlich eine 2-tägige Fortbildung besuchen, in der das vermittelte Wissen aktualisiert und berufliche Praxis reflektiert wird. Im Rahmen von Einrichtungsprüfungen des MDK und FQAs wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen kontrolliert.
Abschluss:
Zertifikat der Peters Bildungsgruppe